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LuluBiscuit 

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Alter: 32
Anmeldedatum: 05.03.2010
Beiträge: 8
Wohnort: Karlsruhe

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Hier gibt es allerdings noch etwas, soweit ich alles gelesen habe, zu ergänzen.
Der "zusammengebastelte" Song aus Elvis und Cash ist in dem Sinne keine Coverversion mehr. Du hast hier 2 Werke zu einem verbunden, nämlich das musikalische von Elvis und das textliche von Cash. Das stellt jeweils eine Bearbeitung der Werke, also der Songs dar, für welche Du wiederum eine Genehmigung der Urheber bzw. Rechteinhaber brauchst, wenn Du das veröffentlichen oder verwerten willst. |
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tcy-records 
Born to be wild !

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Alter: 40
Anmeldedatum: 06.03.2007
Beiträge: 320
Wohnort: Unterstammheim

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das ist das, was ich auch aufgeführt habe - 2 zusammen 'komponierte' (gebastelte) Songs, die bereits geschützt sind, brauchst Du auch die Urheberrechte - nicht nur die Rechnung von der Gema. Sonst wirds' teuer Bei Fragen kannst Du mich auch direkt an stupsen.
Diana |
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LuluBiscuit 

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Alter: 32
Anmeldedatum: 05.03.2010
Beiträge: 8
Wohnort: Karlsruhe

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Oh, doch schon erwähnt worden...naja, man kann's nicht oft genug sagen
Ich kann jedem wirklich nur empfehlen, sich im Musikrecht nicht vom Hansdampf von nebenan beraten zu lassen. Für viele Künstler ist das ein lästiges Thema, ich weiß...aber wenn was schief gelaufen ist, isses zu spät und das Geheule groß. Hab das schon oft genug erlebt. Daher lieber von Anfang an auf der sicheren Seite sein :) |
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tcy-records 
Born to be wild !

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Alter: 40
Anmeldedatum: 06.03.2007
Beiträge: 320
Wohnort: Unterstammheim

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Da geb ich Dir absolut Recht. Lieber einmal zu viel bei den rechten Leuten nachfragen, als das Nachsehen mit hohen Kosten zu haben. Deshalb: fragt lieber direkt bei der GEMA nach, die sollten es am allerbesten wissen - und: immer schriftlich anfragen und die Antworten ebenfalls schriftlich bestätigen lassen :) So kann viel Ärger vermieden werden! |
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